Souvenirs, Elektronik, Kosmetik: Diese 9 Dinge gehören nicht ins Aufgabegepäck

Für die einen ist das Kofferpacken mit viel Vorfreude und Reiselust verbunden, an anderer Stelle sorgen Planung und Packlisten mitunter für mächtig Stress. So oder so sollte bei Reisen per Flugzeug gut überlegt sein, welche Dinge ins Aufgabegepäck gehören und welche wichtigen Gegenstände man lieber in greifbarer Nähe befördert.
Im Folgenden geben wir einen Überblick aller Utensilien, die eine Reise im Frachtraum möglicherweise nicht gut überstehen oder die für das Handgepäck unverzichtbar sind.
Make-up und andere Beauty-Produkte
Oft wandert der Hauptteil an Kosmetika in einen Kulturbeutel und somit ins Aufgabegepäck. Für Pflege- und Beautyprodukte in größeren Mengen wie etwa Shampoo und Sonnencreme ist das genau der richtige Ort. Bei empfindlichen oder fragilen kosmetischen Produkten wie etwa Foundation, Puder oder Creme sowie bei Parfums empfiehlt sich ein Transport im Handgepäck. Starke Erschütterungen, hoher Druck und niedrige Temperaturen können das Make-up schlimmstenfalls unbrauchbar machen.
Luftverpackte Snacks, Speisen und Getränke
Auch bei versiegelten Speise-Verpackungen und Getränken ist Vorsicht angebracht. Luftverpackte Waren wie Chips und andere Snacks sowie Getränke mit Kohlensäure können unter den wechselnden Druckverhältnissen beschädigt werden. Natürlich kann das auch im Handgepäck passieren, doch die Chance, auslaufende Speisen und Drinks rechtzeitig zu entdecken, stehen im Passagierraum um einiges besser.
Wichtige Medikamente

Gerade in der Ferienzeit besteht die Gefahr, dass ein Koffer auf Reisen verloren geht. Um sich zusätzlichen Stress zu ersparen, sollten verschreibungspflichtige und/oder besonders essenzielle Medikamente immer am Körper geführt werden. Je nach Reiseziel ist die Beschaffung von Ersatz mit hohem Aufwand und Kosten verbunden. In einigen Ländern erfordert das Mitführen einiger Medikationen zudem eine Bescheinigung der zuständigen Ärztin oder des Arztes.
Aerosole und Sprühdosen
Deosprays, Haarspray und andere kosmetische oder medizinische Aerosole sind bei den meisten Airlines im Aufgabegepäck erlaubt. Es gibt jedoch einige Fluggesellschaften, die den Transport im Frachtraum untersagen. In jedem Fall sollte beim Packe sichergestellt sein, dass die unter Druck stehenden Sprühdosen eine Kappe haben und sicher verstaut sind. Kleinere Dosen mit bis zu 100 Milliliter können in einem transparenten Beutel im Handgepäck mitfliegen.
Kerzen und weitere Produkte aus Wachs
Es braucht nicht immer starke Hitze, um Zeugnisse aus Wachs zum Schmelzen zu bringen. Bereits geringe Schwankungen zwischen der Außentemperatur am Abflughafen und dem Inneren des Frachtraums können Mitbringsel wie handgezogene oder gegossene Kerzen verformen. Fragile Wachsprodukte sind daher im Handgepäck oder alternativ mehrmals verpackt gut aufgehoben.
Elektronische Geräte und Lithiumbatterien

Der nächste Punkt ist ebenso naheliegend. Wichtige elektronische Geräte wie Handys, Tablets und Powerbanks sichern zum einen den Zugriff auf wichtige Dokumente und Unterlagen. Zum anderen sind Geräte, deren Akkus festgelegte Lithium-Grenzwerte überschreiten, zum Beispiel Tablets, Kameras und Laptops, im Aufgabegepäck nicht erlaubt. Grund dafür ist die erhöhte Brand- oder sogar Explosionsgefahr, die bereits bei minimalen Defekten der Batterien besteht.
Eine genaue Vorgabe des Luftfahrtbundesamtes für den Transport von Geräten mit Lithiumakkus finden Sie hier.
Ladekabel
Zwar sind Ladekabel jeglicher Art im Aufgabegepäck grundsätzlich erlaubt. Jedoch empfiehlt es sich, die Adapter für die wichtigsten elektronischen Geräte, gesammelt in einer kleinen Tasche, im Handgepäck zu verstauen. Mittlerweile werden an vielen Stellen mobile Tickets, Emails oder Codes benötigt. Mit passenden Kabeln sichern Sie Ihren Zugriff auf die digitalen Reiseunterlagen ab.
E-Zigaretten und Vapes
Auch E-Zigaretten und Vapes sind akkubetrieben und im Aufgabegepäck daher nicht erlaubt. Wird ein Verstoß gegen die Sicherheitsrichtlinie festgestellt, kann das Gerät konfisziert werden.
Unersetzliche persönliche Gegenstände
Auch für persönliche Wertsachen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Gegenstände mit emotionalem Wert wie etwa besondere Souvenirs, Erinnerungsstücke, Reisetagebücher oder Glücksbringer sind oft für immer verloren, sollte das Gepäckstück nach einem Verlust nicht wieder auftauchen. Wer an einzelnen Dingen besonders hängt, sollte diese daher statt im großen Koffer sicher im Handgepäck verstauen.