Fluggastrechte: Online-Tool hilft bei Entschädigung

Ob Flugausfall, Verspätung oder verlorenes Gepäck: In der Hauptreisezeit sehen sich viele Passagiere mit Problemen konfrontiert. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) leistet nun erste Hilfe mit einem neuen Online-Tool. 
Datum23.07.2025

Die Sommerzeit bringt nicht nur Ferienstimmung, sondern regelmäßig auch ein erhöhtes Risiko für Ärger mit der Fluggesellschaft oder dem Flughafen mit sich.

Wer die europäischen Fluggastrechte kennt, ist klar im Vorteil, denn Passagiere genießen bislang einen weitreichenden Schutz und haben in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung. Das Europäische Verbraucherzentrum unterstützt Reisende dabei mit einem neuen Online-Tool. 

Fluggastrechte: Was gilt aktuell?

Trotz laufender Verhandlungen über eine mögliche Reform bleibt die derzeitige EU-Verordnung zu Fluggastrechten vollumfänglich in Kraft. 

Das bedeutet: Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung, Betreuung oder sogar Rückerstattung – abhängig von der jeweiligen Störung. Eine Einigung über neue Regelungen ist nicht vor Herbst 2025 zu erwarten, mit einem Inkrafttreten frühestens 2027 zu rechnen.

Für wen gelten die EU-Fluggastrechte?

Die Verordnung greift, wenn der Abflug von einem EU-Flughafen erfolgt oder wenn Reisende mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft in die Europäische Union einreisen. Die Staatsangehörigkeit der Reisenden spielt dabei keine Rolle.

Weitere Tipps, Hilfestellung und Regelungen für Reisende finden Sie in unserer großen Service-Übersicht

Drei Stunden Verspätung? Dann winkt Geld zurück

Wer ab drei Stunden verspätet an seinem Zielort eintrifft, hat Recht auf Entschädigung. 

Kommt ein Flug mit mindestens drei Stunden Verspätung am Zielort an, können betroffene Fluggäste – je nach Länge der Flugstrecke – zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung verlangen. Nicht in jedem Fall jedoch: Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Wetterbedingungen gelten als sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ und schließen eine Entschädigung aus. Streiks hingegen sind ersatzpflichtig. Das gilt jedoch nur, sofern sie im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen. Streikt etwa das Sicherheitspersonal an einem Flughafen, so ist eine Entschädigung eher unwahrscheinlich. 

Schon ab zwei Stunden Verzögerung beim Abflug entstehen weitere Ansprüche: Dann muss die Airline für Verpflegung sorgen – und gegebenenfalls auch Hotelübernachtung und Transport übernehmen, wenn der Abflug erst am Folgetag möglich ist.

Flug gestrichen: Diese Ansprüche gelten

Bei Flugausfällen können Reisende eine Ersatzleistung wählen. 

Im Fall einer Flugannullierung haben Reisende die Wahl: Sie können entweder eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises verlangen oder eine alternative Beförderung zum Zielort fordern. 

Wurde die Stornierung kurzfristig mitgeteilt, kann zusätzlich ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung bestehen – inklusive einer Betreuungspflicht der Airline.

Online Anspruch einreichen mit neuem Tool

Für alle, die bei Flugproblemen zügig Klarheit wünschen, bietet das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland ein neues Flugrechte-Tool an – verfügbar auch in englischer Sprache. Mit wenigen Fragen können Passagiere so schnell herausfinden, welche Ansprüche sie im konkreten Fall haben. Anschließend lässt sich die Entschädigung direkt über das Online-Formular der Airline einfordern.

Wer damit nicht weiterkommt, hat die Möglichkeit, sich kostenlos an das EVZ Deutschland zu wenden. Als letzte Instanz bleibt das vereinfachte Europäische Gerichtsverfahren.

Geplante Reform beschränkt Fluggastrechte

Während sich Verbraucher derzeit noch auf klare und weitreichende Regelungen verlassen können, wird aktuell über eine Reform der EU-Verordnung diskutiert. Bei Verbraucherschützern stoßen die neuen Vorschläge auf Kritik. 

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren warnt vor spürbaren Einschnitten bei den Entschädigungsansprüchen. Besonders für Vielflieger und Urlauber könnte dies künftig deutliche Nachteile bringen.